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28.08.20241 Leserbrief
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Auktionen von 5G-Frequenzen rechtswidrig
Köln. Die Vergabe von 5G-Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur im Jahr 2019 war rechtswidrig. Wie das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag mitteilte, übte das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) »massiv« und »rechtswidrig« Einfluss auf die Netzagentur aus. Der »Diensteanbieterverpflichtung« nach hätten die großen Anbieter Telekom, Vodafone und Telefónica kleineren Anbietern die eigene Netzinfrastruktur zu regulierten Preisen gestatten müssen. Dagegen wirkte Scheuers damaliges Ressort erfolgreich und »auf erhebliche Weise« bei der Netzagentur ein, befand die Kammer. (AFP/jW)
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Reinhard Hopp aus Berlin 28. Aug. 2024 um 17:12 UhrMal wieder dieses Genie von Scheuer. Wieder mal so eine grandiose Spitzenleistung vom smarten Andy. Das schreit doch geradezu nach nachträglicher Beförderung und Belohnung. Gute Arbeit soll doch auch gut bezahlt und anerkannt werden – nicht wahr?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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