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Aus: Ausgabe vom 23.01.2024, Seite 11 / Feuilleton
Kulturförderung

Klausel gekippt

Förderanträge beim Berliner Senat kommen wohl zukünftig ohne eine »Antisemitismusklausel« aus. Das teilte der städtische Kultursenator Joe Chialo (CDU) am Montag im Kulturausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mit, wie mehrere Medien übereinstimmend berichteten. Es gäbe rechtliche Bedenken gegen die geplante Selbstverpflichtung von Antragsstellern. »Wenn es berechtigte Zweifel gibt, ordne ich meinen Willen der Verfassungsmäßigkeit unter«, sagte Joe Chialo laut B. Z.. »Die Klausel wird deshalb vorerst nicht mehr zur Anwendung kommen.« Nun brauche es eine parteiübergreifende Diskussion, wie Diskriminierung zu begegnen sei. Anfang Januar hatte die Senatsverwaltung angekündigt, Zuwendungsbescheide würden zukünftig mit einer »Antidiskriminierungsklausel« versehen und mit einer Selbsterklärung ergänzt. Die Klausel orientierte sich auch an der von vielen Wissenschaftlern als zu vage kritisierten Antisemitismusdefinition der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) und ihrer durch die Bundesregierung ergänzten Erweiterung. Unter anderem mehrere im Rat der Künste zusammengeschlossenen Kulturverbände hatten anschließend gewarnt, damit würde »ein gefährlicher Präzedenzfall der Gesinnungsprüfung von Einzelpersonen geschaffen«. Mehr als 4.000 Personen aus der Kulturszene protestierten zudem gegen die Einführung der Klausel. (jW)

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