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OVG: Öcalan-Abbild auf Versammlungen verboten

Münster. Fotos des inhaftierten PKK-Anführers Abdullah Öcalan dürfen bei Versammlungen grundsätzlich nicht gezeigt werden, hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag entschieden. Damit hat das Gericht die Berufung der Kläger gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abgewiesen. »Abbildungen von Abdullah Öcalan kommt für die PKK eine Kennzeichenfunktion zu«, hieß es zur Begründung. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht möglich. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.01.2024, Seite 2, Inland

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