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Gemeinde muss der AfD Landesparteitag ermöglichen
Schleswig. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg muss der AfD Zugang zum Bürgerhaus für einen Landesparteitag am 16. September verschaffen. Dazu hat sie das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nach Angaben vom Freitag verpflichtet. Zur Begründung hieß es, politische Parteien hätten zwar keinen Anspruch darauf, dass Gemeinden Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen bereithalten. Täten sie dies aber – wie Henstedt-Ulzburg in der Vergangenheit unter anderem für die AfD –, so müssten sie alle Parteien gleich behandeln. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa/jW)
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