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Die PARTEI klagt gegen Sperrklausel

Karlsruhe. Die Satirepartei Die PARTEI klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die Wiedereinrichtung einer Sperrklausel bei der Wahl des Europäischen Parlaments. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag den Eingang der Organklage. Sie richtet sich gegen Bundesrat und Bundestag, die dafür den Weg frei gemacht hatten. Laut einem EU-Beschluss ist die Bundesrepublik verpflichtet, eine Mindestschwelle von wenigstens zwei Prozent einzuführen. In Deutschland gibt es nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für EU-Parlamentswahlen seit 2014 keine Sperrklausel mehr. Deshalb sind derzeit etwa die Piraten, die Tierschutzpartei und Die ­PARTEI trotz Wahlergebnissen zwischen 0,7 und 2,4 Prozent jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.07.2023, Seite 4, Inland

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