-
22.07.2023
- → Inland
Die PARTEI klagt gegen Sperrklausel
Karlsruhe. Die Satirepartei Die PARTEI klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die Wiedereinrichtung einer Sperrklausel bei der Wahl des Europäischen Parlaments. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag den Eingang der Organklage. Sie richtet sich gegen Bundesrat und Bundestag, die dafür den Weg frei gemacht hatten. Laut einem EU-Beschluss ist die Bundesrepublik verpflichtet, eine Mindestschwelle von wenigstens zwei Prozent einzuführen. In Deutschland gibt es nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für EU-Parlamentswahlen seit 2014 keine Sperrklausel mehr. Deshalb sind derzeit etwa die Piraten, die Tierschutzpartei und Die PARTEI trotz Wahlergebnissen zwischen 0,7 und 2,4 Prozent jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!