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Aus: Ausgabe vom 15.04.2023, Seite 4 / Inland

Wahlrechtsnovelle von 2020 wird verhandelt

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht plant für Dienstag eine Verhandlung, die die Antragsteller abblasen lassen wollten. Dabei geht es um eine Wahlrechtsänderung der Bundesregierung von Union und SPD aus dem Jahr 2020. Diese wollte, dass bis zu drei Überhangmandate nach einer Bundestagswahl nicht mehr ausgeglichen werden. Zudem sollten weitere in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden. Dies wäre Parteien wie CDU und CSU oder auch der SPD zugute gekommen. 216 Abgeordnete von FDP, Linkspartei und Grünen hielten das Vorhaben für verfassungswidrig. (AFP/jW)