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Straßenblockade: Keine Anklage nach Unfalltod

Berlin. Der Tod einer Radfahrerin in Berlin nach einem Unfall mit einem Betonmischer hat für Mitglieder der Aktionsgruppe »Letzte Generation« keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das hat die Staatsanwaltschaft Berlin am Donnerstag mitgeteilt. Zwar habe ein Protest von zwei Angehörigen der Gruppe am 31. Oktober 2022 zum Stau geführt und damit die Ankunft eines Spezialfahrzeugs verzögert, das bei der Bergung der 44jährigen helfen sollte. Laut Staatsanwaltschaft sei die Radfahrerin angesichts der Schwere ihrer Verletzungen aber ohnehin nicht mehr zu retten gewesen. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt. Den beiden Aktivisten wird weiterhin Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.04.2023, Seite 4, Inland

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