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01.04.2023
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Hinweis
Berlin. Auf Seite 2 unserer Ausgabe vom Donnerstag heißt es im Beitrag »Unblock Cuba!« fälschlicherweise, dass die Kuba-Arbeitsgemeinschaft in der Partei Die Linke, Cuba Sí, zu der Veranstaltung eingeladen hatte. Veranstalter war jedoch das Netzwerk Cuba e V. – Cuba Sí ist Mitglied im Dachverband der deutschen Kuba-Soliorganisationen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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