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Aus: Ausgabe vom 31.03.2023, Seite 10 / Feuilleton
Film

Zur Sache, Schätzchen

Der Streit um das Verbot eines mutmaßlichen Sexfilms mit dem französischen Schriftsteller Michel Houellebecq geht in die nächste Runde. Der Schriftsteller kündigte am Donnerstag an, gegen ein niederländisches Gerichtsurteil in Revision zu gehen. Der 65jährige hatte am Dienstag einen Prozess gegen ein niederländisches Kunstkollektiv verloren. Der Film mit Houellebecq in der Hauptrolle werde nicht wie vom Autor gefordert verboten, urteilte das Zivilgericht.

Houellebecq wollte den Film, der von einigen Medien als Porno bezeichnet wird, verbieten lassen, nachdem er den Trailer gesehen hatte. Darin war der Autor mit nacktem Oberkörper zu sehen, wie er eine junge Frau küsste. Nach Ansicht des Gerichts hatten Houellebecq und der niederländische Filmemacher Stefan Ruitenbeek vom Künstlerkollektiv KIRAC einen Vertrag geschlossen, in dem der Autor sich bereit erklärte, an dem Projekt mitzuwirken und vor der Kamera mit mehreren jungen Frauen Sex zu haben.

Vor dem Amsterdamer Richter hatten die Anwälte Houellebecqs angeführt, er sei depressiv und betrunken gewesen, als er den Vertrag unterzeichnete. Der Richter folgte der Argumentation nicht, da Houellebecq bereitwillig an den Aufnahmen mitwirkte, die einige Zeit nach der Vertragsunterzeichnung stattfanden. Laut dem Künstlerkollektiv ­KIRAC handelt es sich um einen Kunstfilm, in dem die Grenze zwischen Fiktion und Wahrheit nicht immer deutlich sei. Der Film sollte ursprünglich am 11. März online veröffentlicht werden. (dpa/jW)

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