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18.05.20221 Leserbrief
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»Abschaltreihenfolge« bei Gasnotlage
Bonn. Haushalte dürfen nach Angaben der Bundesnetzagentur auch im Fall eines russischen Gaslieferstopps darauf vertrauen, weiter mit Gas versorgt zu werden. Dies geht aus dem Plan der Behörde für die »Abschaltreihenfolge« bei einer Gasnotlage hervor, der der FAZ (Vorabmeldung zur Mittwochausgabe) vorliegt. Zu den sogenannten geschützten Kunden würden neben Feuerwehr, Krankenhäusern, der Polizei, Schulen, Kitas, Gefängnissen oder der Bundeswehr auch alle Privathaushalte gehören, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, der Zeitung. Ebenfalls geschützt seien alle Gewerbebetriebe mit bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr, darunter Bäckereien oder Supermärkte. Hingegen müssten sich Freizeiteinrichtungen als erstes auf Abschaltungen einstellen, zum Beispiel Schwimm- und Spaßbäder. (dpa/jW)
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Onlineabonnent*in Gabriel Toledo aus berlin 18. Mai 2022 um 17:59 UhrDas ist doch Quatsch, keine BRD Regierung wird Bayer oder Krupp das Gas abdrehen nur damit ein paar Bäckereien oder Haushalte heizen können. Es handelt sich hier um eine Ente.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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