Aus: Ausgabe vom 06.05.2022, Seite 5	/ Inland
Beteiligungspflicht an Windkraftanlagen
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat gesetzliche Regelungen, die Windkraftanlagenbetreiber verpflichten, betroffene Anwohner und Kommunen zu beteiligen, bestätigt. Die Kammer begründete ihre am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung mit wichtigen Gemeinwohlzielen. Geklagt hatte ein Windenergieunternehmen. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
- 
			Schlag gegen antifaschistisches Gedenkenvom 06.05.2022
- 
			RBB wirft jW-Radiospot aus Programmvom 06.05.2022
- 
			»Die erlauben sich immer mehr«vom 06.05.2022
- 
			Baustart in Wilhelmshavenvom 06.05.2022
- 
			Antikommunisten unter sichvom 06.05.2022
- 
			Regierungswechsel wahrscheinlichvom 06.05.2022
- 
			Nabelschnur Druschba-Pipelinevom 06.05.2022
- 
			»Die Ambulanzen sind jetzt schon überlastet«vom 06.05.2022