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Beteiligungspflicht an Windkraftanlagen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat gesetzliche Regelungen, die Windkraftanlagenbetreiber verpflichten, betroffene Anwohner und Kommunen zu beteiligen, bestätigt. Die Kammer begründete ihre am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung mit wichtigen Gemeinwohlzielen. Geklagt hatte ein Windenergieunternehmen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.05.2022, Seite 5, Inland

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