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Beteiligungspflicht an Windkraftanlagen
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat gesetzliche Regelungen, die Windkraftanlagenbetreiber verpflichten, betroffene Anwohner und Kommunen zu beteiligen, bestätigt. Die Kammer begründete ihre am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung mit wichtigen Gemeinwohlzielen. Geklagt hatte ein Windenergieunternehmen. (dpa/jW)
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