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01.11.20211 Leserbrief
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Jeder vierte Mieterhaushalt von Armut bedroht
Düsseldorf. Jeder vierte Mieterhaushalt in Deutschland gilt als armutsgefährdet. Die sogenannte Armutsrisikoquote unter Mietern sei damit etwa doppelt so hoch wie bei Wohnungseigentümern, berichtete die Rheinische Post am Sonnabend unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl. Demnach stieg auch die Quote der von Armut bedrohten Immobilienbesitzer. Als armutsgefährdet werden in Europa Menschen eingestuft, die über weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens der Gesamtbevölkerung verfügen. Der Antwort des Bundesarbeitsministeriums zufolge waren dies im Jahr 2019 bereits 25,3 Prozent aller Mieterhaushalte. Zwei Jahre zuvor lag die Armutsrisikoquote unter Mietern demnach bei 24,6 Prozent. Die der Immobilienbesitzer stieg zwischen 2017 und 2019 um vier Prozentpunkte auf 12,5 Prozent. (AFP/jW)
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Oskar Drießler 1. Nov. 2021 um 15:59 UhrDerartige Verharmlosungen und Verschleierungen der bürgerlichen Presse mag ich in einer marxistischen Tageszeitung nicht lesen. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus der Arbeit der Lohnabhängigen und Selbständigen in Deutschland betrug 2019 3.063 Euro (Quelle: destatis.de). 60 Prozent davon sind 1.837,80 Euro, was in der Regel zu einem Nettoeinkommen von rund 1.200 Euro führt. Damit oder mit weniger im Monat ist man nicht »armutsgefährdet«, sondern schlicht arm. Mindestens relativ und, wenn – wie zum Beispiel bei Alleinerziehenden häufig – davon mehrere Personen leben müssen, sogar absolut! »Armutsgefährdet« kann nur jemand sein, der/dem es heute relativ gut geht, die/der aber demnächst eine wesentliche Einkommensverschlechterung zum Beispiel wegen drohender Arbeitslosigkeit befürchten muss. Ich würde mir also etwas mehr Sorgfalt bei der Überarbeitung der Meldungen von dpa und Kollegen wünschen, denn: »Zu sagen, was ist, bleibt die revolutionärste Tat« (Rosa Luxemburg).
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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