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»Revolution Chemnitz«: BGH bestätigt Urteile

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile gegen zwei Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe »Revolution Chemnitz« bestätigt. Das Oberlandesgericht Dresden habe bei seiner Entscheidung keine Rechtsfehler gemacht, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. In Dresden waren im März 2020 insgesamt acht Angeklagte zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren verurteilt worden, darunter auch der Gründer der Gruppe. Die Angeklagten hatten sich per Chat verabredet, um Straftaten zu begehen und sich Schusswaffen zu beschaffen. Sie hätten Anschläge geplant, um »bürgerkriegsähnliche Zustände« herbeizuführen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.06.2021, Seite 4, Inland

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