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28.04.20211 Leserbrief
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40 Abgeordnete wollten Ausrüstung vermitteln
Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hatte im vergangenen Jahr zu 40 Bundestagsabgeordneten Kontakt, die Verträge zur Anschaffung von Coronaschutzausrüstung vermittelt haben. Auf einer am Dienstag bekanntgewordenen Liste sind neben dem in der Maskenkorruptionsaffäre zurückgetretenen Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (ehemals CSU) auch die Bundesminister für Verkehr bzw. Gesundheit, Andreas Scheuer (CSU) und Jens Spahn (CDU), aufgeführt. Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Bärbel Bas findet sich ebenfalls in der Aufzählung. Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und CDU-Parteivize Silvia Breher stehen auf der Liste. Das Gesundheitsministerium selbst habe keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. (AFP/jW)
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Henning Gans aus Leipzig 30. Apr. 2021 um 16:24 UhrDa Korruption in jeder Bundesregierung, die von CDU/CSU und SPD geführt wird, auftritt und damit »Regel« ist, sollte man sich mit dem jüngsten Vorschlag, die Amtszeit des Kanzlers zu verkürzen, also die Selbstbedienung einzuschränken, um öffentliche Gelder zu retten, auseinandersetzen. Man braucht im Geschichtsbuch nur zurückzublättern: Im »alten Rom« wurden jeweils zwei Konsuln auf ein Jahr gewählt. Das sollte verhindern, dass sich ein mafiöses System etabliert bzw. man wollte Sicherheit vor der Korruption in allen ihren Erscheinungen erlangen. Videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat. Der eine Konsul stand in der Verantwortung des anderen. Fasste der eine irgendeinen Beschluss, so konnte der ungültig werden, wenn der andere Konsul der Meinung war, nicht die Verantwortung dafür übernehmen zu können. Das heißt nicht zwangsläufig, dass dadurch die Regierung handlungsunfähig wurde. Die Besetzung der Bundesregierung mit zwei Personen an der Spitze sollte über ein Direktwahl erfolgen unter der Bedingung, dass beide keiner Partei angehören. Das könnte einen Tönnies-Paten an der Spitze verhindern und dazu beitragen, den Korruptionssumpf im Kanzleramt auszutrocknen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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