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Fußfessel nach Haft verfassungsgemäß

Karlsruhe. Die elektronische Fußfessel für aus der Haft entlassene Straftäter mit Rückfallrisiko ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Überwachung greife zwar tief in Grundrechte ein, teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Da die Einschränkungen dem Schutz anderer Menschen dienten, seien sie aber zumutbar und gerechtfertigt. Geklagt hatten zwei Betroffene. Die 2011 eingeführte Fußfessel ist vor allem für verurteilte Gewalt- und Sexualstraftäter gedacht. Inzwischen können auch »extremistische« Täter überwacht werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.02.2021, Seite 4, Inland

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