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BGH: Dieselklage gegen VW verjährt

Karlsruhe. Besitzer von Diesel-Pkw, die schon 2015 wussten, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, aber erst 2019 oder noch später geklagt haben, bekommen keinen Schadenersatz von Volkswagen. Das teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der millionenfache Einsatz illegaler Abgastechnik war ab September 2015 aufgeflogen. Laut VW sind noch rund 9.000 Verfahren offen, in denen erst 2019 oder 2020 geklagt wurde. Die Fälle sind aber zum Teil anders gelagert, denn oft ist unklar, was die Kläger 2015 schon wussten. Der Vorsitzende Richter hat deshalb bereits eine weitere Verhandlung zur Verjährung im kommenden Jahr angekündigt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.12.2020, Seite 5, Inland

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