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Iranische Bank erhält keinen Schadenersatz

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schadenersatzansprüche einer iranischen Bank zurückgewiesen, die von EU-Sanktionen gegen das iranische Atomprogramm betroffen war. Die obersten EU-Richter bestätigten damit am Dienstag ein vorangegangenes Urteil des EU-Gerichts von 2018. Der Rat der EU hatte die Bank Refah Kargaran wegen Beteiligung am Atomprogramm auf eine Sanktionsliste gesetzt und damit 2010 und 2011 Geld und Ressourcen eingefroren. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.10.2020, Seite 9, Kapital & Arbeit

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