Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schadenersatzansprüche einer iranischen Bank zurückgewiesen, die von EU-Sanktionen gegen das iranische Atomprogramm betroffen war. Die obersten EU-Richter bestätigten damit am Dienstag ein vorangegangenes Urteil des EU-Gerichts von 2018. Der Rat der EU hatte die Bank Refah Kargaran wegen Beteiligung am Atomprogramm auf eine Sanktionsliste gesetzt und damit 2010 und 2011 Geld und Ressourcen eingefroren. (dpa/jW)