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Schufa-Eintrag nach Privatpleite löschen

Frankfurt am Main. Rechtsexperten fordern bei der aktuellen Reform des Insolvenzrechts, die Speicherfrist für den Schufa-Eintrag nach dem Ende einer Privatpleite von drei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. »Der lange Schufa-Eintrag benachteiligt Verbraucher, die ein Insolvenzverfahren hinter sich gebracht haben«, sagte Fachanwalt Kai Henning am Sonnabend gegenüber dpa. »Bei einer Wohnungssuche, bei der heute eine Schufa-­Auskunft üblich ist, scheiden sie sofort aus. Schwierigkeiten gibt es auch beim Abschluss beispielsweise von Handy-Verträgen«, sagte gleichentags ein Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz im Deutschen Anwaltverein der Nachrichtenagentur.

Verbraucher sollen nach einer Entscheidung des Kabinetts bei einer Pleite rascher von ihren Restschulden befreit werden. Das Verfahren soll künftig noch drei statt bisher im Regelfall sechs Jahre dauern. Diese Verkürzung war bisher nur möglich, wenn die Schuldner alle Verfahrenskosten und 35 Prozent der Forderungen der Insolvenzgläubiger beglichen hatten. Diese Voraussetzungen fallen nun weg. Im September soll sich der Bundestag mit der Reform befassen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.08.2020, Seite 9, Kapital & Arbeit

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