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Aus: Ausgabe vom 31.03.2020, Seite 4 / Inland

Datenschützer: Nur freiwillig Handytracking

Berlin. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber besteht beim sogenannten Tracking von Handydaten als Maßnahme während der Coronapandemie auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Kelber signalisierte zwar am Montag im Bayerischen Rundfunk grundsätzliches Einverständnis mit Überlegungen, mit Hilfe einer »Corona-App« leichter Kontaktpersonen von Infizierten zu ermitteln. Für ihn heiße das aber, »die Menschen müssen freiwillig diese App auf ihren Geräten installieren«. (AFP/jW)

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