-
21.03.2020
- → Geschichte
Anno … 13. Woche
1945, 23. März: Die deutschen Verteidigungslinien bei Gdingen und Danzig werden von sowjetischen Einheiten durchbrochen; die Halbinsel Hela wird damit vom Hinterland abgeschnitten.
1945, 23. März: Das gesamte linksrheinische Gebiet zwischen Koblenz und Ludwigshafen ist von alliierten Truppen besetzt. Zwei Tage später endet jeglicher Widerstand links des Rheins. Damit ist die Offensive der Amerikaner geglückt, bei der im Rahmen der »Operation Undertone« bzw. der sogenannten Rheinlandkampagne, beginnend mit dem 15. März 12.392 Einsätze mit Jagdbombern geflogen worden waren.
1945, 24. März: Unter der Verantwortung von Gestapo-Führer Franz Podezin werden ca. 200 ungarische jüdische Zwangsarbeiter von Teilnehmern eines von Margit von Batthyany, Tochter Heinrich Thyssens, abgehaltenen Schlossfestes in Rechnitz im Burgenland erschossen. Das Massaker ereignet sich nur zehn Tage, bevor die Rote Armee Rechnitz erreicht.
1945, 25. März: Franz Oppenhoff, der von der US-Besatzungsmacht in Aachen eingesetzte Oberbürgermeister, wird von einem »Werwolf«-Kommando erschossen.
1945, 27. März: Die Burmesische Nationalarmee beginnt den Aufstand gegen die japanischen Okkupanten.
1945, 27. März: Die letzte »V 2« schlägt nahe London ein. Die Raketen »V 1« und »V 2« töteten 8.500 Briten, 25.000 Menschen wurden verletzt, 24.000 Häuser zerstört.
1945, 27. März: Argentinien erklärt dem Deutschen Reich und Japan den Krieg.
1945, 28. März: Panzergeneral Heinz Guderian fällt nach Auseinandersetzungen mit Adolf Hitler über die Einschätzungen zur Lage an der Ostfront in Ungnade und wird entlassen. Nachfolger wird General Hans Krebs.
1945, 29. März: Truppen der Roten Armee überschreiten bei Klostermarienberg im Burgenland die österreichische Grenze.
1945, 29. März: Frankfurt am Main, Wiesbaden und Mannheim werden von Einheiten der 3. US-Armee besetzt.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
