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Aus: Ausgabe vom 02.07.2019, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Überstundenpauschale bei Verdi unwirksam

Erfurt. Gewerkschaften können sich nicht mit einer unbestimmten Pauschalregelung von der Überstundenvergütung für ihre Funktionäre freikaufen. Das hat am vergangenen Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Es verwarf damit eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung für die Gewerkschaftssekretäre bei Verdi.

Die Verdi-Gewerkschaftssekretäre haben eine vertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden auf Basis der Vertrauensarbeitszeit. Entsprechend der Betriebsvereinbarung erhalten Gewerkschaftssekretäre, die »regelmäßig Mehrarbeit leisten«, als Ausgleich neun freie Arbeitstage pro Jahr.

Geklagt hatte ein Gewerkschaftssekretär aus Franken, der bei einem Projekt nach eigenen Angaben innerhalb von vier Monaten 256 Überstunden angehäuft hatte. Die Erfurter Richter begründeten die Entscheidung damit, dass die Voraussetzung »regelmäßiger Mehrarbeit« nicht klar genug formuliert sei. (jW)

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