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München: Freispruch in YPJ-Fahnenprozess

München. Das Amtsgericht München hat am Freitag die feministische Filmemacherin Uli Bez vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr das Teilen eines Facebook-Beitrags vorgeworfen, der die Abbildung einer Fahne der syrisch-kurdischen Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) enthielt. »Die ist ja nicht verboten«, stellte die Richterin klar. Eine Strafbarkeit komme nur dann in Betracht, wenn ein ausdrücklicher Bezug zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hergestellt werde. Bayerische Staatsanwälte stellten diesen Bezug in den letzten Monaten häufiger in Anklageschriften her, als Richter ihrer Argumentation folgten. Allerdings wurden auch schon mehrere Personen wegen solcher Vorwürfe zu Geldstrafen in vierstelliger Höhe verurteilt. (lipp)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.04.2019, Seite 4, Inland

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