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Gericht bestätigt Sicherungsverwahrung

Strasbourg/Straubing. Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung von Straftätern, die auch nach langer Haftzeit weiter als gefährlich gelten, hat erneut einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) standgehalten. Ein verurteilter Mörder aus Deutschland, der durch seine Sicherungsverwahrung seine Menschenrechte verletzt sah, scheiterte am Dienstag endgültig vor dem Strasbourger Gericht (Beschwerdenummern 10211/12 und 27505/14). Der Beschwerdeführer hatte 1997 im Alter von 19 Jahren eine Joggerin ermordet. Seit Ende seiner Jugendhaft im Jahr 2008 sitzt er in Sicherungsverwahrung, aktuell im bayerischen Straubing. Die deutschen Gerichte hätten mittels Expertengutachten dargelegt, dass der Mann an einer sexuellen sadistischen Störung leide. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.12.2018, Seite 4, Inland

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