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Rückholanordnung für Sami A. angefochten

Bochum/Gelsenkirchen. Im Fall der Abschiebung des mutmaßlichen islamistischen Gefährders Sami A. hat die Stadt Bochum beantragt, die gerichtliche Rückholanordnung für den Mann aufzuheben. Dies teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur mit. Ob darüber noch in diesem Jahr entschieden wird, ist offen. Die voreilige Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik gesorgt. Das Verwaltungsgericht hatte das zwischenzeitlich festgestellte Abschiebeverbot für den 42jährigen vor zwei Wochen vorläufig wieder aufgehoben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.12.2018, Seite 4, Inland

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