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Urteil zu »Wurstkartell« gesprochen

Düsseldorf. Im Verfahren um das sogenannte Wurstkartell hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag das westfälische Familienunternehmen Wiltmann zu einer Geldbuße von 6,5 Millionen Euro verurteilt. Wiltmann habe zwölf Jahren lang mit rund 20 anderen Herstellern wettbewerbswidrige Preiserhöhungen abgestimmt. Das Verfahren hatte nach einer anonymen Anzeige als einer der großen Kartellskandale in Deutschland begonnen. Gegen 22 Wursthersteller verhängte das Bundeskartellamt schließlich 2014 wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro. In der Staatskasse angekommen ist aber nicht einmal ein Drittel der ursprünglichen Summe. Denn einige Große der Branche, wie der Fleischunternehmer Clemens Tönnies, hatten ein Schlupfloch gefunden, das als »Wurstlücke« bekannt geworden ist. Sie lösten die von den Geldbußen betroffenen Tochterfirmen kurzerhand auf, übertrugen das Vermögen der Firma auf andere Gesellschaften und kamen so ungeschoren davon. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.10.2018, Seite 5, Inland

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