Zum Inhalt der Seite

Bewährungsstrafen nach Brandanschlag

Landau. Wegen des Brandanschlags auf ein als Geflüchteten­unterkunft vorgesehenes Gebäude sind zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die 25 bzw. 35 Jahre alten Täter erhielten am Donnerstag vor dem Landgericht Landau ein Jahr und zehn Monate bzw. zwei Jahre auf Bewährung. Sie hatten gestanden, im Dezember 2015 im rheinland-pfälzischen Herxheim bei Landau ein leerstehendes Gebäude angezündet zu haben. Einen rechtsradikalen Hintergrund hatten beide bestritten. Sie haben das Haus nicht »abfackeln«, sondern signalisieren wollen, dass die Menschen gegen die Unterkunft sind, hatte einer der Täter gesagt. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 08.06.2018, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!