Zum Inhalt der Seite

AfD will Strafen für »Hetze gegen Deutsche«

Berlin. Im Bundestag brachte die AfD-Fraktion am Freitag einen Gesetzentwurf ein, mit dem der Volksverhetzungsparagraph 130 im Strafgesetzbuch geändert werden soll. Ziel des Entwurfes ist die Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung auf Teile der Bevölkerung, die laut AfD als Deutsche klar von anderen gesellschaftlichen Gruppen in der BRD unterscheidbar seien. Der Abgeordnete Jens Maier, der dem »völkisch«-nationalistischen Flügel der AfD zugerechnet wird, begründete die vorgeschlagene Gesetzesänderung mit dem Schutz der deutschen Bevölkerung vor »Deutschenfeindlichkeit«. (jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.04.2018, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!