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03.03.2018
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Familiennachzug bleibt ausgesetzt
Berlin. Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Ende Juli ausgesetzt. Der Bundesrat ließ die Gesetzespläne am Freitag passieren. Schleswig-Holstein hatte dafür plädiert, das Vorhaben vorerst zu stoppen und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Länderkammer in der Frage anzurufen. Das Land konnte für diesen Vorstoß aber nicht die nötige Mehrheit erreichen. Subsidiär Schutzberechtigte – darunter viele Syrer – dürfen seit März 2016 keine Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die große Koalition hatte den Anspruch darauf damals auf dem Höhepunkt der sogenannten Flüchtlingskrise für zwei Jahre ausgesetzt, bis Mitte März 2018. Nun bleibt den Betroffenen dies auch für viereinhalb weitere Monate verwehrt. Ab dem 1. August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1.000 Personen pro Monat der Nachzug erlaubt werden. Zusätzlich sollen Härtefälle berücksichtigt werden. (dpa/jW)
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