Zum Inhalt der Seite
Parteienfinanzierung

Parteien erhalten mehr Geld aus der Staatskasse

Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Die Parteien in Deutschland dürfen sich über mehr Geld freuen

Berlin. Die Parteien in der Bundesrepublik erhalten mehr Geld aus der Staatskasse. Die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung erhöht sich für das laufende Jahr um 3,1 Prozent, wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) in einer Unterrichtung mitteilte. Sie steigt um rund sieben Millionen Euro auf knapp 232,4 Millionen Euro – nach fast 225,4 Millionen Euro im vergangenen Jahr.

Ebenfalls um 3,1 Prozent steigen die Beträge, die die Parteien für ihre Wählerstimmen bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen bekommen. Sie liegen nun bei 1,24 (bisher 1,21) Euro für die ersten vier Millionen Wählerstimmen und 1,02 Euro (bisher 0,99) für jede weitere Stimme. Zuerst hatte Bild über die Erhöhungen berichtet.

Anzeige

Parteien finanzieren sich im Wesentlichen aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen, eingeworbenen Spenden und aus staatlichen Mitteln. Dazu kommen teilweise Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit, Firmenbeteiligungen oder Vermögen. Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung und ihre jährliche Anpassung sind im Parteiengesetz genau festgeschrieben. Danach erhöht sich die absolute Obergrenze jährlich um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im Vorjahr erhöht hat. Grundlage des Preisindexes ist zu 70 Prozent der allgemeine Verbraucherpreisindex und zu 30 Prozent der Index der tariflichen Monatsgehälter der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Entwicklung des Preisindexes wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen am 22.05.2026, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!