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Diakonie durfte Konfession einfordern

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im seit Jahren andauernden Streit um die erfolglose Bewerbung einer konfessionslosen Frau bei einem kirchlichen Träger der Kirchenseite den Rücken gestärkt. Die Frau hatte geklagt, weil sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden war und sich benachteiligt sah. Erfurt entschied nun, dass die ausschreibende Organisation – in dem Fall die Diakonie – eine Kirchenzugehörigkeit für die konkrete Stelle verlangen konnte, die auch mit einer besonderen Außenvertretung verbunden gewesen sei. Der Fall durchlief mehrere Instanzen. 2018 urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass kirchliche Gesellschaften pauschal keine Religionszugehörigkeit verlangen dürfen. Das sah auch der Europäische Gerichtshof so. Die Diakonie wehrte sich. Karlsruhe hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück ans BAG. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.05.2026, Seite 4, Inland

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