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Urteil zu Fahrverboten für Diesel-Kfz vertagt

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung über mögliche Fahrverbote für Diesel-Kfz vertagt. Der 7. Senat will sein Urteil erst am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, am Donnerstag mitteilte. Ursprünglich war für gestern bereits eine Entscheidung erwartet worden. Ein Urteil könnte bundesweit eine Signalwirkung haben. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht anordnen können – oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss, so dass Grenzwerte für die Schadstoffbelastung eingehalten werden. Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.02.2018, Seite 1, Inland

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