Zum Inhalt der Seite

Zschäpe lässt Anwalt »Gefühle« erklären

München. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat am Dienstag im Münchner NSU-Prozess durch ihren Anwalt Mathias Grasel eine Erklärung über ihre »Gefühle« verlesen lassen: Einige Zeugenauftritte in dem Verfahren seien ihr »sehr nahe« gegangen. Als Beispiel nannte sie den Appell der Mutter des NSU-Mordopfers Halit Yozgat »von Frau zu Frau«. Auch die Vorführung des NSU-Videos im Gerichtssaal mit den Bildern von Mordopfern des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) habe sie erschreckt. Sie habe die Taten ihrer beiden langjährigen Kameraden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht länger verdrängen können. Zugleich rechtfertigte sie sich dafür, keine Fragen der Nebenklage zu beantworten – dies solle nicht als »Missachtung gegenüber den Opfern« verstanden werden. Sie befürchte nur weitere Anschlussfragen. Sie habe alles schon gesagt. Um andere Fragen sollten sich Untersuchungsausschüsse kümmern. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 11.01.2017, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!