Zum Inhalt der Seite

Nach Attentat 14 Jahre Gefängnis für Neonazi

Karlsruhe. Der Neonazi, der die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, muss endgültig ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des 45jährigen zu 14 Jahren Haft, wie am Montag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Frank S. hatte das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 1. Juli 2016 angefochten.

Am 17. Oktober 2015, einen Tag vor ihrer Wahl, hatte er Reker mit einem Messer schwer verletzt. Das OLG hatte ihn wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 10.01.2017, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!