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18.10.2016
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Frühe Hinweise auf »Cum-Ex-Deals«
Berlin. Zu den als »Cum-Ex-Geschäfte« bezeichneten Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse gab es schon frühzeitig erste Verdachtsmomente. Die Finanzaufsicht Bafin habe Ende 1999 einen anonymen Hinweis erhalten, der derartige Geschäfte beschrieben hat, wie aus einer am Montag bekanntgewordenen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht. Die Aufsichtsbehörde sei dem Hinweis nachgegangen, heißt es weiter. Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick kritisierte, Bafin erweise sich als eine entscheidende Schwachstelle. Bei den auch »Dividendenstripping« genannten Geschäften wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch um den Dividendenstichtag eines Unternehmens rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Das führte dazu, dass Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern mehrfach ausgestellt wurden, die so aber gar nicht gezahlt wurden.(dpa/jW)
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