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Petry (AfD) darf doch in Hofbräukeller

München. Im Streit über einen geplanten Auftritt von Parteichefin Frauke Petry im Hofbräukeller in München hat die AfD einen Sieg vor dem Landgericht München I errungen. Das Gericht verpflichtete den Wirt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren dazu, der Partei zwei Räume der Gaststätte für eine öffentliche Kundgebung zu überlassen. Der Rücktritt vom Mietvertrag war demnach nicht zulässig.

Der Wirt der in der Nähe des bayerischen Landtags gelegenen Gaststätte hatte die kurzfristige Kündigung des Mietvertrages mit den gewalttätigen Ausschreitungen beim AfD-Bundesparteitag in Stuttgart Ende April begründet. Er fürchtete, dass sich dies bei Gegendemonstrationen vor seinem Lokal wiederholen könne. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.05.2016, Seite 4, Inland

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