Zum Inhalt der Seite

Der paritätische Mülleimer (nachher)

Dann kuckte ich es mir doch an, dieses »Maischberger« in der ARD. Gysi brillierte in Sache und Süffisanz, und Brok überraschte mit einem rhetorischen Hütehund-Humanismus und der Zusage, gemeinsam mit Gysi gegen die Ungerechtigkeit der Welt kämpfen zu wollen. Alles prima Unsinn natürlich, aber vom in Brüssel büffetierenden Lobbyisten Brok zivilisiert und gemütlich dick vorgetragen.

Dass ein CDU-Katholik dem Immer-noch-SPD-Mann und bekennenden Atheisten Sarrazin etwas wie Restmenschlichkeit verklickern muss, spricht Bände über den Zustand der Sozialdemokratie. »Friedrich Dürrenmatt hat einmal gesagt«, hob Brok an und zitierte dann Max Frisch: »Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen.« Dürrenmatt, Frisch – geschenkt, dem Westfalen Brok ist Schweizer eben gleich Schweizer, und der Satz ist ja so alt wie gut.

Anzeige

Sarrazin wäre in der AfD der Eichmann-Flügel à la »Mich interessieren nur Zahlen und Statistiken, Aufmärsche mag ich nicht, ich rede nur über den (Vermehrungs-)Faktor 5 bei Muslimen, und wie man ihrer Population vulgo Kopulation Herr wird, der Rest interessiert mich nicht, meine Hände sind sauber«. Frau von Storch, die irrsinnsäugelnd die Stirn hatte, Gysi mit dem Gratisanwurf »In Schießbefehlen kennt die SED sich natürlich aus« anzupesten, ist eindeutig psychisch ferngesteuert, da kommt kein Mensch mehr ran, »De be de de ha ka Pe u ka M«)*, wie wir früher sagten, wirklich gespenstisch, darin aber unniederringbar. Die muss ins Einzel(l)gespräch, nicht in die Talkshow-Gruppensitzung.

* »Doof bleibt doof, da helfen keine Pillen und keine Medikamente.«

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 29.04.2016, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!