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Aus: Ausgabe vom 08.12.2015, Seite 1 / Inland

Mündliche Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren

Karlsruhe. Die Bundesländer haben im NPD-Verbotsverfahren eine wichtige Hürde genommen: Das Bundesverfassungsgericht setzte für März eine mehrtägige mündliche Verhandlung fest. Die Richter wollen an drei Tagen (1. bis 3. März) prüfen, ob die neofaschistische Partei wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe ohne Angaben von Gründen mit. Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag bereits im Dezember 2013 gestellt. Die NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen, heißt es in der Argumentation der Länderkammer. Bundestag und Bundesregierung hatten sich dem Antrag nicht angeschlossen. 2003 war ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen. (dpa/jW)