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Atomhaftung: Bund warnt vor Verzögerung

Berlin. Die Bundesregierung warnt das Parlament davor, das Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund »erhebliche Risiken« ergeben, heißt es in einem Schreiben aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) an den zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundestages.

Das Gremium kommt an diesem Freitag zu einer Sondersitzung zusammen, um Maßnahmen zu besprechen, damit der Zeitplan eingehalten werden kann. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.11.2015, Seite 5, Inland

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