Zum Inhalt der Seite

Manning auch vor Gericht eine Frau

Washington. Die inhaftierte Wikileaks-Informantin Chelsea Manning muss in Gerichtsdokumenten künftig geschlechtsneutral oder in der weiblichen Form genannt werden. Das hat das zuständige US-Gericht entschieden. Das Urteil gilt nur für neue Dokumente und Gerichtsentscheidungen. Alte Dokumente müssten mit Rücksicht auf »historische Fakten« nicht geändert werden, entschieden die Richter. Die als Mann mit dem Namen Bradley Manning bekannt gewordene Soldatin hatte während der Stationierung im Irak Hunderttausende Armeedokumente sowie Depeschen der US-Diplomatie von Militärrechnern heruntergeladen und der Internetenthüllungsplattform Wikileaks zugespielt. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 07.03.2015, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!