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Urteil: Kein Kopftuch in kirchlicher Klinik

Erfurt. Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen in der Regel das Tragen eines muslimischen Kopftuchs verbieten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch entschieden. Sie seien zumindest zu neutralem Verhalten verpflichtet, erklärte eine Gerichtssprecherin. Die konkrete Klage verwiesen die Richter jedoch zurück an das Landesarbeitsgericht Hamm, weil für sie unklar war, ob das betroffene Krankenhaus eine kirchliche Einrichtung ist. Die Klinik bezeichne sich als evangelische Einrichtung, sagte die Gerichtssprecherin. Getragen werde sie aber von einer gemeinnützigen Gesellschaft. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.09.2014, Seite 2, Inland

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