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Aus: Ausgabe vom 25.09.2014, Seite 4 / Inland

Schärfere Regeln bei Steuerselbstanzeigen

Berlin. Das Bundeskabinett hat neue, schärfere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuervergehen beschlossen. Damit sei klar: »Steuerhinterziehung kann nur unter besonderen Voraussetzungen und in sehr engen Grenzen straffrei bleiben«, erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) anschließend am Mittwoch in Berlin. Die Neuregelung soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Das Gesetz sieht vor, die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50000 Euro auf 25000 Euro abzusenken. Der sonst fällige Aufschlag richtet sich dann nach dem Umfang der hinterzogenen Steuern. Auch muß sich die Korrektur falscher Angaben zu steuerlich relevanten Einkünften statt auf fünf auf die zurückliegenden zehn Jahre erstrecken. Mit dem neuen Gesetz sollen Beschlüsse der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern vom Mai umgesetzt werden. (AFP/jW)