Zum Inhalt der Seite

Hintergrund: UN-Hilfe geht an islamistische Verbände

Um die Bevölkerung in umkämpften Gebieten in Syrien zu versorgen, hat der UN-Sicherheitsrat die grenzüberschreitende Durchführung humanitärer Hilfe direkt aus den Nachbarländern angeordnet. Die Resolution 2165 ermöglicht, daß Unterstützung fortan direkt ins Kriegsgebiet geliefert werden kann. Die Regierung in Damaskus soll über die Transporte zwar informiert werden, ihre Zustimmung ist aber ausdrücklich nicht mehr erforderlich. Um sicherzustellen, daß sich unter den Hilfspaketen keine Waffen, Munition oder anderes Kriegsgerät befinden, wird die UNO ein Kontrollsystem installieren. Sollte derlei humanitäre Hilfe nicht möglich sein, könnte eine weitere Resolution Strafmaßnahmen wie militärische Angriffe oder Wirtschaftssanktionen auf den Weg bringen. Die Resolution war von Luxemburg, Australien und Jordanien im Sicherheitsrat vorgelegt worden und wurde – nach Änderungen seitens Rußlands – einstimmig beschlossen. Sie soll zunächst für 180 Tage gelten.

Syrien lehnt das Vorgehen ab und erklärt, daß Hilfslieferungen ohne Zustimmung der Regierung als »feindlicher Angriff« gewertet würden. Man zähle auf eine »neutrale, effektive und verantwortungsvolle Rolle der Vereinten Nationen«, betont der syrische UN-Botschafter Baschar Al-Dschafari. Die Souveränität Syriens müsse respektiert werden. Die Gruppe »Islamischer Staat« (IS) sei für die Vertreibung von Millionen Menschen in Syrien und im Irak verantwortlich. Diesen »Terrorismus zu beenden, ist eine Voraussetzung, um das Leid der Syrer zu beenden«.
Anzeige

Die UN-Hilfslieferungen sollen über die Grenzübergänge Al-Jarubija (Irak), Al-Ramta (Jordanien), Bab Al-Salam und Bal Al-Hawa (Türkei) transportiert werden. Al-Ramta wird von Kampfverbänden der »Islamischen Front« kontrolliert, die mit Geheimdiensten der Staatengruppe der »Freunde Syriens« in Amman kooperieren. Al-Jarubija steht unter wechselnder Kontrolle von Kampfverbänden. Die beiden Grenzübergänge aus der Türkei werden von IS-Kämpfern bewacht.

(kl)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2014, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!