-
11.07.2014
- → Inland
NPD klagt gegen Ministerin Schwesig
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will noch im Juli über eine Klage der neofaschistischen NPD gegen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) verhandeln. Dabei geht es um eine Aussage in einem Zeitungsinterview während des Landtagswahlkampfs in Thüringen: »Ziel Nummer eins muß sein, daß die NPD nicht in den Landtag kommt.« Die Neonazis sehen sich dadurch in ihren Parteirechten verletzt, Schwesig habe ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt. Das Gericht hat die Verhandlung für den 22. Juli angesetzt, wie es am Donnerstag mitteilte. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland