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Aus: Ausgabe vom 11.07.2014, Seite 5 / Inland

NPD klagt gegen Ministerin Schwesig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will noch im Juli über eine Klage der neofaschistischen NPD gegen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) verhandeln. Dabei geht es um eine Aussage in einem Zeitungsinterview während des Landtagswahlkampfs in Thüringen: »Ziel Nummer eins muß sein, daß die NPD nicht in den Landtag kommt.« Die Neonazis sehen sich dadurch in ihren Parteirechten verletzt, Schwesig habe ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt. Das Gericht hat die Verhandlung für den 22. Juli angesetzt, wie es am Donnerstag mitteilte. (dpa/jW)