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Deutschtests nicht rechtens

Luxemburg. Die Sprachtests für Ehepartnern von in Deutschland lebenden Türken sind nicht rechtens. Das hat der Europäi­sche Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Seit 2007 müssen Männer oder Frauen, die ihren Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Im Fall der Türkei verstoße dies jedoch gegen Vereinbarungen mit der EU vom Beginn der 1970er Jahre, urteilten die Richter. Damals vereinbarten beide Seiten, daß die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.07.2014, Seite 5, Inland

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