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Barschel-Akten weiterhin geheim

Leipzig. Die Presse darf nicht alles wissen: Die Klage eines Journalisten auf Einsichtnahme in Akten zum Fall Uwe Barschel wurde abgewiesen. So hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Mittwoch entschieden. Der Bundesnachrichtendienst (BND) hatte sich geweigert, dem Bild-Reporter Einsichtnahme in die Papiere und die Erstellung von Kopien zu gewähren. Nach Ansicht der Leipziger Bundesrichter hat der Journalist keinen Anspruch darauf, die Unterlagen zu sichten. Im Fall Barschel sei die gesetzlich festgeschriebene Schutzfrist von 30 Jahren noch nicht abgelaufen. Der Ex-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein war 1987 tot in der Badewanne eines Genfer Hotels gefunden worden. Die genauen Umstände seines Todes sind bis heute nicht geklärt.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2013, Seite 4, Inland

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