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23.11.2013
- → Geschichte
Quelle: Über den Aufbau Jugoslawiens nach föderativem Prinzip
Auf Grundlage des Rechts eines jeden Volkes auf Selbstbestimmung, einschließlich des Rechts auf Abtrennung von oder der Vereinigung mit anderen Völkern, und im Einklang mit dem wahren Willen aller Völker Jugoslawiens, bekräftigt durch den dreijährigen gemeinsamen Volksbefreiungskampf, der die untrennbare Brüderlichkeit der Völker Jugoslawiens geschmiedet hat, beschließt der Antifaschistische Rat der Volksbefreiung Jugoslawiens folgendes:
1. Niemals haben die Völker Jugoslawiens die Zerteilung Jugoslawiens von seiten der faschistischen Imperialisten anerkannt und erkennen sie auch nicht an. Sie haben im gemeinsamen bewaffneten Kampf ihren festen Willen bewiesen, auch zukünftig vereint in Jugoslawien zu bleiben.
2. Zur Verwirklichung des Prinzips der Souveränität der Völker Jugoslawiens, daß Jugoslawien die wahre Heimat aller seiner Volker verkörpern möge und niemals wieder Domäne einer hegemonialen Clique sei, wird Jugoslawien nach föderativem Prinzip erbaut und ausgestaltet werden, dies wird die volle Gleichberechtigung der Serben, Kroaten, Slowenen, Mazedonier und Montenegriner bzw. der Völker Serbiens, Kroatiens, Sloweniens, Mazedoniens, Montenegros und Bosniens und Herzegowinas gewährleisten.
1. Niemals haben die Völker Jugoslawiens die Zerteilung Jugoslawiens von seiten der faschistischen Imperialisten anerkannt und erkennen sie auch nicht an. Sie haben im gemeinsamen bewaffneten Kampf ihren festen Willen bewiesen, auch zukünftig vereint in Jugoslawien zu bleiben.
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2. Zur Verwirklichung des Prinzips der Souveränität der Völker Jugoslawiens, daß Jugoslawien die wahre Heimat aller seiner Volker verkörpern möge und niemals wieder Domäne einer hegemonialen Clique sei, wird Jugoslawien nach föderativem Prinzip erbaut und ausgestaltet werden, dies wird die volle Gleichberechtigung der Serben, Kroaten, Slowenen, Mazedonier und Montenegriner bzw. der Völker Serbiens, Kroatiens, Sloweniens, Mazedoniens, Montenegros und Bosniens und Herzegowinas gewährleisten.
Dritter Entschluß der zweiten Sitzung des Antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Jugoslawiens
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