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Entschädigung für Verwahrung

Karlsruhe. Die Bundesländer müssen Straftäter, die rechtswidrig in Sicherungsverwahrung saßen, entschädigen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschieden. Der Anspruch folge aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die alte Höchstgrenze von zehn Jahren hinaus für rechtswidrig erklärt. Vier verurteilte Sexualstraftäter verlangen finanzielle Wiedergutmachung, weil sie mehrere Jahre lang rechtswidrig in Sicherungsverwahrung saßen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte ihnen zwischen 49000 und 73000 Euro zugesprochen.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.09.2013, Seite 5, Inland

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