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22.08.2013
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BGH bestätigt Urteil gegen Ex-NPD-Chef
Berlin. Das Urteil des Berliner Landgerichts gegen den ehemaligen NPD-Chef Udo Voigt wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten in einem Beschluß vom 8. August als unbegründet verworfen, teilte das Kammergericht Berlin am Dienstag mit. Voigt war im Oktober 2012 wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1 000 Euro verurteilt worden. Er wurde gemeinsam mit dem damaligen NPD-Landeschef Uwe Meenen für einen rassistischen Wahlwerbespot verantwortlich gemacht. Zudem hatte Voigt 2010 als Verordneter im Bezirksparlament Treptow-Köpenick geäußert, er verneige sich vor der Wehrmacht und der Waffen-SS. (AFP/jW)
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