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Burgerbrater wollen Lohnauszahlung

Frankfurt/Main. Im Prozeß gegen einen Betriebsrat der Schnellrestaurantkette Burger King hat das Arbeitsgericht Frankfurt einen Vergleich vorgeschlagen. Nach der Übernahme von 91 Restaurants mit 3200 Beschäftigten im März hatte die Yi-Ko-Holding zwei Monatsgehälter einbehalten und Kündigungsverfahren gegen Betriebsräte eingeleitet. Die Löhne sollten nachgezahlt werden und das Unternehmen auf eine Forderung von 49000 Euro verzichten, wenn der Betriebsrat transparenter arbeite, so die Arbeitsrichterin. Eine Einigung scheint weiterhin unwahrscheinlich. Michaela Rosenberger von der Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten sagte: »Für die Beschäftigten ist das ein Desaster. Hier wird mit den finanziellen Ängsten von ganzen Familien gespielt«. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.08.2013, Seite 5, Inland

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